Falls Bewerber_innen, die eine Studienplatzzusage erhalten haben, ihren Studienplatz nicht annehmen, werden diese Studienplätze in einem Nachrückverfahren an weitere Bewerber_innen vergeben. Wenn Sie im Hauptverfahren eine Absage erhalten haben, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil. Wenn Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten, benachrichtigen wir Sie.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2022 von Andreas Beckmann.