Die zentralen Organe der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe sind der Rektor, das Rektorat, der Senat und der erweiterte Senat.
Rektor, Prorektor I (Lehre, Studium, Studienreform), Prorektorin II (Forschung, Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit) und die Kanzlerin bilden das Rektorat der EFH.
Das Rektorat leitet die Hochschule. In Ausübung seiner Aufgaben obliegen ihm alle Angelegenheiten der Hochschule, für die keine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen hin und ist für die Ordnung in der Hochschule verantwortlich. Er übt das Hausrecht aus. Die Leitung der Hochschulverwaltung wird durch die Kanzlerin wahrgenommen.
Gewählt werden der Rektor und die Prorektoren vom erweiterten Senat für eine Dauer von vier Jahren. Die Amtszeit des gegenwärtigen Rektorats endet am 28.02.2011.
Das Rektorat legt gegenüber dem erweiterten Senat jährlich Rechenschaft über die Erfüllung seiner Aufgaben ab. Um die Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Hochschule und ihrer Angehörigen zu informieren, gibt das Rektorat einen Jahresbericht heraus.
